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IGEL

Übersetzt heißt dies: „Individuelle Gesundheitsleistungen“ und meint, dass einige modernere Diagnose- und Therapiemöglichkeiten nur unter bestimmten Bedingungen oder überhaupt nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dies liegt am Gesetzestext des Sozialgesetzbuch V, welcher die Ärzte verpflichtet die gesetzlich versicherten Patienten „ausreichend und zweckmäßig“ zu behandeln.

Die Behandlung muß deswegen nicht schlecht sein, aber im Einzelfall kann dies bedeuten, daß es für den Patienten elegantere oder ggf. präzisere Wege zur Problemlösung gibt, welche dann aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Als Kassenärzte sind wir diesen Vorschriften untergeordnet und können Ihnen daher einige fortschrittlichere Diagnose- und Therapiemöglichkeiten nur als Selbstzahlerleistung anbieten, auch wenn wir alle natürlich gerne hätten, dass diese Leistungen von Ihrer Kasse bezahlt werden würden. Aus medizinischer Überzeugung bieten wir unseren Patienten diese, häufig  eleganteren Methoden, dennoch als mögliche Alternativen an.

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