AKTUELLES
Seit Anfang April gibt es von der Bundesregierung Lockerungen der Maskenpflichten im öffentlichen Raum. Dies GILT ausdrücklich NICHT für Arztpraxen und Kliniken!!
Da in medizinischen Einrichtungen ein Mindestabstand oftmals nicht eingehalten werden kann, bleibt es zu Ihrer Sicherheit bis auf weiteres bei der MASKENPFLICHT FÜR MEDIZINISCHE EINRICHTUNGEN UND ARZTBESUCHE!
Bitte helfen Sie uns durch Ihre Kooperation, damit wir alle geschützt sind.
VIELEN DANK, IHR PRAXISTEAM!!